1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend nur noch als AGB bezeichnet) regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien bzgl. der Benutzung der digitalen Plantafel „Monteurplaner“. Lizenzgeber ist die IundS AG. Lizenznehmer ist diejenige Partei, welche die digitale Plantafel benutzt (nachstehend nur noch als Nutzer bezeichnet).
2. Diese Lizenzvereinbarung ist eine Mietlizenzvereinbarung. Lizenzgeber und Lizenznehmer werden im Folgenden teilweise einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. Dieser Softwaremietlizenzvertrag wird im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet.
§1 Allgemeines / Anwendungsbereich / Vertragsabschluss / Test-Account
1. Der Lizenzgeber vertreibt die Digitale Plantafel „Monteurplaner“, welche eigenständig entwickelt worden ist. Das lizenzierte Programm wird im Folgenden als „Vertragssoftware“ bezeichnet. Die Vertragssoftware bezeichnet das in § 2 aufgelistete Computerprogramm. Anwendungsbereich und Anwendungsumfang der Vertragssoftware sind in § 2 sowie dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietlizenzvertrag geregelt.
2. IundS AG wird nur gegenüber Geschäftskunden tätig. Mit Unterzeichnung des Mietlizenzvertrages und Bestätigung dieser AGB bestätigt der Nutzer, ein Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB zu sein und den Vertrag in seiner Funktion als Unternehmer abzuschließen. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
3. Das Offerieren auf den von IundS AG betriebenen Internetplattformen stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Invitatio ad offerendum zu qualifizieren, mithin der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Der Vertrag zur Nutzung der Vertragssoftware kommt dadurch zustande, dass der Nutzer den Mietlizenzvertrag unterzeichnet und hierdurch ebenso diese AGB bestätigt und als Vertragsbestandteil ausdrücklich akzeptiert. Ferner bedarf es einer Gegenzeichnung dieses Mietlizenzvertrages durch IundS AG. Diese Gegenzeichnung muss innerhalb von 21 Tagen nach Unterschrift des Nutzers erfolgen und ist diesem zu übersenden. Erfolgt die Gegenzeichnung und Zusendung nicht innerhalb von 21 Tagen hat der Nutzer das Recht, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
4. Es gelten ausschließlich die AGB von IundS AG. Entgegenstehende oder hiervon abweichende AGB des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, IundS AG hat diesen AGB ausdrücklich zugestimmt. Die AGB des Nutzers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteilt, wenn IundS AG Leistungen in Kenntnis dieser AGB des Nutzers erbringt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen IundS AG und dem Nutzer, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes vereinbaren.
5. Änderungen in der Gesetzgebung, zulässige Änderungen in den Vertragswerken der Vertragspartner von IundS AG sowie die Realisierbarkeit technischer Rahmenbedingungen können dazu führen, dass eine Anpassung dieser AGB notwendig wird. Dies gilt nur für den Fall, dass ein Umstand eintritt, welchen IundS AG nicht zu verschulden hat und auch nicht vorhersehen konnte. In diesem Fällen wird IundS AG den Nutzer über die Änderungen rechtzeitig informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Übersendung der Änderungen, so gelten die Änderungen als angenommen. Der Nutzer wird über diese Annahmefiktion in der Benachrichtigung gesondert informiert. Die Geltung der neuen AGB ist nur dann wirksam, wenn dies dem Kunden zuzumuten ist.
6. Dem Nutzer steht die Möglichkeit zu, einen Test-Account für einen Zeitraum von längstens 30 Tagen kostenfrei zu erhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Account automatisch gelöscht. Vor Ablauf dieses Zeitraumes kann der Nutzer seinen Account kostenpflichtig aktivieren, entsprechend den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
§2 Vertragsgegenstand / Lizenzbeginn / Pflichten
1. Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitweise Überlassung der Vertragssoftware vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer zur Nutzung gemäß den in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen.
2. Der Nutzer muss, insbesondere auf die Anzahl der Kalenderlizenzen, die vorgesehene Kundencheckliste vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Zur Nutzung der Lizenzen sind stets ein Internetzugang sowie eine gültige und aktuelle Browsereinstellung notwendig.
3. Der Lizenzbeginn erfolgt, sofern nicht gesondert geregelt, mit dem Tag der Übergabe der Login-Daten für den Nutzeraccount durch die IundS AG.
4. Die Anzahl der berechtigten Personen, welche den Service der IundS AG nutzen, darf die Anzahl der erworbenen Nutzerlizenzen nicht übersteigen. Der Vertragspartner der IundS AG stellt sicher, dass jeder Nutzer ausschließlich einen ihm zugehörigen eindeutigen Account mit einem eindeutigen Nutzernamen verwendet und seinen Nutzernamen mit zugehörigem Passwort an keine dritte Person weitergibt. Hierauf ist der jeweiligen Nutzer ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen.
5. Die IundS AG hat das Recht, die Gesamtzahl der Nutzer, welche monatlich auf den Service / die Vertragssoftware der IundS AG zugegriffen haben, zu protokollieren. Sollte sich herausstellen, dass die Anzahl der Nutzer der Vertragssoftware die erworbenen Nutzerlizenzen übersteigt, so berechnet die IundS AG diese Lizenzen nach, ohne, dass es einer vorherigen Mitteilung bedarf. Ferner behält sich die IundS AG das Recht vor, bei Verstoß gegen die Verpflichtungen zum Erwerb der korrekten Anzahl der Lizenzen, den Zugang zur Lizenz zu sperren. In diesem Fall verbleibt es bei den Vergütungsverpflichtungen des Nutzers.
6. Der Nutzer ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit ein unberechtigter Zugriff auf den Service / die Vertragssoftware der IundS AG verhindert wird. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Unternehmen, seiner Person sowie der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen zu tätigen.
7. Der Nutzer stimmt zu, dass die IundS AG berechtigt ist, den Nutzer über sämtliche Aktivitäten sowie Erweiterungen bzgl. des Umfanges zu informieren.
8. Der Inhalt der Vertragssoftware ergibt sich ausschließlich aus den Bestimmungen dieser AGB sowie dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietlizenzvertrag.
9. Besondere produktspezifische Beschränkungen, welche die Vertragssoftware betreffen, sind in § 3 dieser Vereinbarungen geregelt.
§3 Vertragsgegenstand / Lizenzbeginn / Pflichten
1. Mindestanforderungen der Vertragssoftware:
• Betriebssystem mobil: iOS, Android
• Betriebssystem Administration: Linux, Windows, Mac OSX
• Browser: Google Chrom, Firefox
§4 Art und Umfang der Lizenzerteilung / Nutzungsdauer
1. Die IundS AG erteilt dem Nutzer im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung, unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen, für eine beschränkte Zeit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Vertragssoftware. Es wird das einfache Nutzungsrecht für die Dauer dieser Vereinbarung übertragen. Der Nutzer erhält nicht das Recht, die Vertragssoftware unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers zu nutzen und einfache Nutzungsrechte einzuräumen.
2. Der Nutzer erhält eine persönliche und nicht übertragbare Lizenz ausschließlich zur Nutzung der Lizenz gem. den Bestimmungen dieser AGB sowie dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietlizenzvertrag. Es handelt sich explizit nicht um die Übertragung einer ausschließlichen Lizenz, mithin dem Recht, diese Lizenz zu verwerten.
3. Erteilt wird eine Einzellizenz der aktuellen Version der Vertragssoftware. Der Zeitraum des Nutzungsrechtes wird zwischen den Parteien bestimmt. Es gibt die Möglichkeiten des Erwerbs von Jahres- oder Monatslizenzen.
Erwirbt der Nutzer eine Jahreslizenz für einen Zeitraum von 12 Monaten, verlängert sich diese um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten, insofern der Nutzer oder die IundS AG diese Lizenzvereinbarung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Nutzungszeitraumes schriftlich kündigt.
Erwirbt der Nutzer eine Monatslizenz für den Zeitraum von einem Monat, verlängert sich diese um einen Zeitraum von einem weiteren Monat, insofern der Nutzer oder die IundS AG diese Lizenzvereinbarung nicht spätesten 10 Tage vor Ablauf des jeweiligen Nutzungszeitraumes schriftlich kündigt.
4. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung beim Lizenzgeber maßgeblich.
Die Vergütungspflicht bezieht sich auf die Anzahl der gemieteten Lizenzen und auf den Umfang der Lizenz.
5. Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Vertragssoftware sowie alle dazugehörigen Dokumente und Kopien stehen im ausschließlichen Eigentum der IundS AG, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes geregelt. Dies gilt auch für alle Titel, Programmiercodes, Dialoge, Konzepte, grafischen Entwicklungen und allen damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationen.
6. Es ist dem Nutzer untersagt, die Vertragssoftware anders als in dieser Vereinbarung geregelt, anzuwenden, zu benutzen oder zu kopieren.
7. Es ist dem Nutzer untersagt, die Vertragssoftware bzw. Zugänge zur Vertragssoftware und dazugehöriges Material an Dritte zu übergeben, zu vermieten, zu verleihen, zu überlassen, zu übertragen, zu vervielfältigen, einem Dritten zugänglich zu machen, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, das Material abzuändern oder anhand des schriftlichen Materiales Werke zu erstellen. Ausgenommen hiervon ist die zur Bearbeitung, Konfiguration, Umgestaltung, Anpassung sowie Erweiterung notwendige Bereitstellung an Dritte, insofern dies zuvor der IundS AG gegenüber angezeigt und von der IundS AG bestätigt worden ist.
8. Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, die Vertragssoftware an Dritte zu veräußern, zu übergeben oder anderweitig zugänglich zu machen.
9. Es ist dem Nutzer untersagt, den Quellcode oder Teile hiervon komplett oder in Teilen für eine Modul- oder Softwareentwicklung zu verwenden. Eine Herausgabe des Quellcodes der kompilierten Bestandteile ist ausgeschlossen.
10. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Weiterentwicklung der Vertragssoftware. Die Weiterentwicklung und Pflege der Vertragssoftware ist alleinige Entscheidung der
IundS AG.
§5 Unterlizenzen
1. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Dritten Lizenzen an der Vertragssoftware zu erteilen. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer auch nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar auf Dritte zu übertragen.
§6 Zusammenarbeit und technische Hilfestellung
1. Die IundS AG wird dem Nutzer alle zur Verwendung der Vertragssoftware notwendigen Auskünfte erteilen und ihm, falls erforderlich, weitere technische Unterlagen zur Verfügung stellen.
2. Gegenstand dieser Vereinbarung ist nicht die Beratung oder die Schulung bzgl. der Vertragssoftware. Hierzu kann auf Wunsch des Nutzers eine gesonderte Vereinbarung mit der IundS AG getroffen werden. Die Herausgabe von Updates, deren technische und inhaltliche Gestaltung sowie die Terminierung obliegt allein der IundS AG. Die IundS AG wird die Wünsche und Äußerungen des Nutzers entsprechend berücksichtigen.
§7 Gewährleistung / Haftung / Haftungsausschluss
1. Die IundS AG sichert seine alleinige Verfügungsberechtigung über die Vertragssoftware zu.
2. Die IundS AG übernimmt keine Haftung für die technische Umsetzbarkeit und Brauchbarkeit der Vertragssoftware im Hinblick auf den Zweck der Nutzung. Die IundS AG haftet insbesondere auch nicht für einen bestimmten Schutzumfang, eine kaufmännische Verwertbarkeit oder Fabrikationsreife. Die IundS AG haftet ferner nicht für etwaige Folgeschäden. Etwaige Mängel der Vertragssoftware, welche zu einer Einschränkung der Lauffähigkeit der Vertragssoftware führen, sind in einem angemessenen Zeitraum durch die IundS AG zu beheben. Diesbezüglich bedarf es einer angemessenen Fristsetzung sowie Anzeige durch den Nutzer.
3. Die IundS AG erklärt, ohne dass ihr jedoch eine besondere Erkundigungspflicht trifft, dass ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser AGB keine Rechtsmängel an der Vertragssoftware, den Vertragsschutzrechten, insbesondere Angriffe Dritter, oder eine Abhängigkeit von Schutzrechten Dritter oder Sachmängel bekannt sind und sie nach ihrem besten Wissen berechtigt ist, die nach diesem Vertrag gewährten Lizenzen einzuräumen. Die IundS AG haftet nur für eine Beeinträchtigung des Lizenzrechts durch Rechte Dritter, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind. Der Lizenzgeber erklärt weiter, dass nach seiner Kenntnis Details der Erstellung der Vertragssoftware Dritten nicht bekannt geworden sind.
4. Die IundS AG verpflichtet sich, von dem in die Vertragssoftware eingebrachten Datenbestand regelmäßige Sicherungskopien anzufertigen.
5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
6. Eine ständige Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert sowie gewährleistet werden. Von daher haftet die IundS AG nicht für diesen Umstand.
7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Umstand, welcher zur Haftung führt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der IundS AG zurückzuführen ist oder eine Verletzung von Leben, Leib und / oder der körperlichen Gesundheit vorliegt.
§8 Verbesserung und Weiterentwicklung
1. Die IundS AG wird sich um die Verbesserung und Weiterentwicklung der Vertragssoftware bemühen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
§9 Lizenzgebühr / Fälligkeit / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
1. Die Höhe und die Modalitäten der zu entrichtenden Lizenzgebühren, welche vom Nutzer entsprechend der Anzahl der Kalenderlizenzen an IundS AG zu entrichten sind, ergeben sich aus dem, vor Vertragsabschluss, erstellten Angebot und sind explizit Vertragsbestandteil.
2. Die Vergütungspflicht bezieht sich auf den ersten Monat nach Beginn der Lizenzvereinbarung (Erklärung: Beginnt die Lizenz zum 10.01. zu laufen, so beginnt die Vergütungspflicht erst ab dem 01.02. des jeweiligen Jahres). Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich danach, wie viele Kalenderlizenzen der Nutzer erwirbt.
3. Sämtliche Zahlungen sind vom Nutzer frei von allen Spesen und Abzügen auf das von der IundS AG bekannt gegebene Konto zur Anweisung zu bringen.
4. Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Nutzers gegen Lizenzgebühren sowie andere Zahlungsverpflichtungen des Nutzers gegenüber der IundS AG aufgrund dieses Vertrages ist unzulässig und wird von den Vertragsparteien ausdrücklich ausgeschlossen, sofern solche Forderungen nicht von der IundS AG ausdrücklich anerkannt und / oder rechtskräftig festgestellt sind. Die IundS AG steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Vertragssoftware zu, wenn der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt.
5. Die IundS AG behält sich vor, die Lizenzgebühr angemessen zu erhöhen. Pro Kalenderjahr findet maximal eine Preiserhöhung statt, welche auf maximal 10 % der jeweils ursprünglichen Lizenzgebühr beschränkt ist. In diesem Fall wird die IundS AG dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Beginn der Erhöhung entsprechend informieren. Sofern der Nutzer mit dieser Entgelterhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser binnen vier Wochen per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer Kündigung des Lizenzvertrages.
Eine Erhöhung der Lizenzgebühr ist frühestens nach einem Vertragszeitraum von 24 Monaten möglich. Eine Erhöhung der Lizenzgebühr ist nur dann zulässig, wenn sich für den Lizenzgebühr die Beschaffungs- sowie Personalkosten entsprechend erhöht haben.
§10 Steuern / Gebühren / Abgaben / Zahlungsmodalitäten
1. Sämtliche vom Nutzer an die IundS AG zu entrichtenden Zahlungen sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
2. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung nach vorheriger Rechnungsstellung durch die IundS AG.
3. Die IundS AG behält sich das Recht vor, bei Ausspruch einer Mahnung aufgrund Zahlungsverzuges bis zu zwei Mahnungen auszusprechen, wobei pro Mahnung ein Verwaltungsaufwand in Höhe von € 7,50 geltend gemacht wird.
§11 Geheimhaltung
1. Der Nutzer versichert und garantiert, das gesamte technische Wissen, sämtliche Kenntnisse und Unterlagen sowie alle weiteren Informationen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht bzgl. der Vertragssoftware einschließlich des technischen Know-How (im Folgenden „geheime Information“ genannt), die dem Nutzer im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag schriftlich, mündlich oder in anderer Form offengelegt werden, streng geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren.
2. Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Informationen, die in Mustern, Zeichnungen, Dokumenten, Unterlagen, elektronischen Aufzeichnungen, Datenträgern oder sonstigen Speichermedien verkörpert sind, welche dem Nutzer der IundS AG im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag übergeben werden, ebenfalls geheime Informationen darstellen und im Eigentum der IundS AG verbleiben.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Muster, Dokumente, elektronischen Aufzeichnungen, Datenträger und sonstigen Speichermedien, die die IundS AG dem Nutzer im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Lizenzvertrages übergibt oder auf andere Art zur Verfügung stellt, nach Beendigung des Lizenzvertrages unverzüglich und unaufgefordert an die IundS AG zurückgeben.
§12 Laufzeit des Vertrags
1. Dieser Vertrag tritt mit dem Tag der expliziten Zustimmung des, durch die IundS AG erstellten, schriftlichen Angebots durch den Nutzer in Kraft. Es gelten die Bestimmungen des § 4 dieser AGB, auf welche explizit hingewiesen wird.
2. Der Vertrag wird auf die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Zeit abgeschlossen.
3. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig fristlos zu kündigen, bleibt jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn der Nutzer Lizenzgebührzahlungen nicht binnen 14 Kalendertagen, nachdem ihm – nach Fälligkeit der entsprechenden Lizenzgebühr – eine Mahnung von der IundS AG zugegangen ist, bezahlt.
4. Die IundS AG ist darüber hinaus zur Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages nicht einhält oder über das Vermögen des Nutzers ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
5. Sollte eine fristgemäße Kündigung nicht erfolgen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere ein bis zwölf Monate (entsprechend des Angebots).
6. Erfolgt eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aufgrund eines Verschuldens des Nutzers, so werden die vollständigen Lizenzgebühren sofort zur Zahlung fällig, insofern diese nicht bereits entrichtet sind. Bereits entrichtete Lizenzgebühren können in diesem Fall vom Nutzer nicht mehr rückgefordert werden.
§13 Kundensupport / Aufpreis
1. Ein separater Kundensupport steht dem Kunden nur zu, wenn dieser mit dem Lizenzgeber einen eigenständigen Supportvertrag abgeschlossen hat. Ist ein solcher Vertrag nicht abgeschlossen worden, kann der Kunde Anfragen unter info@iunds.com stellen. Eine Rückmeldung erfolgt sodann innerhalb von 3 Werktagen.
§14 Abschließende Regelung
1. Diese AGB sowie der vereinbarte Lizenzvertrag geben die abschließenden Vereinbarungen der Parteien über die darin geregelten Vertragspunkte wieder. Es bestehen weder schriftliche noch mündliche Nebenvereinbarungen.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren oder eine von beiden Seiten bestehende Vertragslücke bestehen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.